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   BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98   

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BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98 (https://dejure.org/1999,39815)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1999 - 10 AZR 569/98 (https://dejure.org/1999,39815)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 10 AZR 569/98 (https://dejure.org/1999,39815)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    Eine irrtümliche Leistung des Arbeitgebers kann eine betriebliche Übung dann nicht begründen, wenn der Arbeitnehmer aus den Umständen den Irrtum erkennen konnte (BAG Urteile vom 11. November 1 9 9 7 -3 AZR 163/96 - n.v.; vo m 26. Mai 1996 - 4 AZR 1 3 0 /9 3-a aO ; vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 619/95 - n.v ) und der Arbeitgeber den Irrtum nach Kenntniserlangung korrigiert, indem er die übertariflichen Leistungen einstellt und die überzahlten Beträge - soweit rechtlich möglich - zurückfordert (BAG Urteil vom 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandiungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG Urteil vom 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Stellt der Arbeitgeber dagegen die rechtsgrundlosen, irrtümlich geleisteten Zahlungen alsbald nach Kenntniserlangung von seinem Irrtum ein und ergreift er alle rechtlich möglichen Maßnahmen zur nachträglichen Korrektur seines Irrtums, ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandiungsgrundsatzes kein Raum (BAG Urteil vom 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - aaO).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    aa) Unter einer betrieblichen Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhaften des Arbeitgebers zu verstehen, aus dem die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eirigeräumt werden (st. Rspr. des BAG, vgl. Urteile vom 17. November 1998 -1 AZR 147/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 5. Februar 1 9 7 1 -3 AZR 28/70 - SAGE 23, 213, 218 ff. = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu 11 und 2 der Gründe; vom 21. Januar 1997 -1 AZR 572/96 - AP Nr. 64 zu § 77 BetrVG 1972; vom 16. Juli 1 9 9 6 -3 AZR 352/95 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung, jeweils m.w.N.).

    Im übrigen würde eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nicht dazu führen, daß Ansprüche, die vorher nicht bestanden haben, durch die Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (BAG Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 - BAGE 78, 272 = AP Nr. 121 zu § 242 BGB Gleichbehandlung); ein Mitbestimmungsverstoß wäre nämlich nicht geeignet, Ansprüche entstehen zu lassen, die vor der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nicht bestanden und auch bei Beachtung des Mitbestimmungsrechts nicht entstanden wären (BAG Urteil vom 17. November 1998 -1 AZR 147/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    In diesem Fall war sie berechtigt (BAG Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brotindustrie) die über den Tarifvertrag hinaus gewährten Leistüngen einseitig einzustellen (BÄG Urteile vom 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - BAGE 38, 291, 2 95 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; vom 29. Januar 1 9 8 6 -4 AZR 279/84 - AP Nr. 17 zu § 75 BPersVG; vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT).

    Die Bindungswirkung tritt ein, wenn die Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers darauf vertrauen dürfen, die Leistung solle auch für die Zukunft gewährt werden (BAG Urteile vom 26. Mai 1 9 9 3 -4 AZR 130/93 -B A G E 73, 191 AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diatonisches Werk; vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 3 3 ,4 9 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT, zu 5 der Gründe; vom 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 - BAGE 39, 2 7 1 ,2 7 6 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    Im übrigen würde eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nicht dazu führen, daß Ansprüche, die vorher nicht bestanden haben, durch die Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet werden (BAG Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 - BAGE 78, 272 = AP Nr. 121 zu § 242 BGB Gleichbehandlung); ein Mitbestimmungsverstoß wäre nämlich nicht geeignet, Ansprüche entstehen zu lassen, die vor der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nicht bestanden und auch bei Beachtung des Mitbestimmungsrechts nicht entstanden wären (BAG Urteil vom 17. November 1998 -1 AZR 147/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 279/84

    Eingruppierung: Vorsitzender einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    In diesem Fall war sie berechtigt (BAG Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brotindustrie) die über den Tarifvertrag hinaus gewährten Leistüngen einseitig einzustellen (BÄG Urteile vom 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - BAGE 38, 291, 2 95 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; vom 29. Januar 1 9 8 6 -4 AZR 279/84 - AP Nr. 17 zu § 75 BPersVG; vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT).
  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    In diesem Fall war sie berechtigt (BAG Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brotindustrie) die über den Tarifvertrag hinaus gewährten Leistüngen einseitig einzustellen (BÄG Urteile vom 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - BAGE 38, 291, 2 95 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; vom 29. Januar 1 9 8 6 -4 AZR 279/84 - AP Nr. 17 zu § 75 BPersVG; vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 155/87

    Entstehung individueller Rechte aus betrieblicher Übung - Einverständnis mit der

    Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    In diesem Fall war sie berechtigt (BAG Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brotindustrie) die über den Tarifvertrag hinaus gewährten Leistüngen einseitig einzustellen (BÄG Urteile vom 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - BAGE 38, 291, 2 95 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn; vom 29. Januar 1 9 8 6 -4 AZR 279/84 - AP Nr. 17 zu § 75 BPersVG; vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    Er verbietet die willkürliche Schiechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, wie auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG Urteil vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlüng).
  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    Im Zusammenhang mit Sonderzahiungen nimmt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, daß durch eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Weihnachtsgratifikation eine arbeitsvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung begründet wird, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung bedingen (BAG Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
    Von der betrieblichen Übung kann sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig lösen, sondern nur mittels einer Änderungskündigung oder einer Änderungsvereinbarung (BAG Urteil vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95

    Inhalt eines Freiwilligkeitsvorbehalts

  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79

    Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als

  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 509/97

    Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage"

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86

    Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente -

  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 619/95

    Berechnung von Nachtarbeitszuschlägen und Feiertagszuschlägen auf Grund

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Prozessvergleichs - Maßgeblichkeit der für

  • BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 163/96

    Einbeziehung einer früher gezahlten Schweißzulage in die Entgeltsicherung für

  • LAG Hamburg, 25.06.1998 - 7 Sa 98/97

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlungen ; Begriff der betrieblichen Übung ;

  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 359/01

    Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung - Ablösung durch tarifliche Neuregelung

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers ein, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 569/98 - nv.; 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219).
  • LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1865/04

    Signalisierung der Gewährung einer Gehaltserhöhung auf Grund der wiederholten

    Deshalb kann eine irrtümliche Leistung des Arbeitgebers eine betriebliche Übung dann nicht begründen, wenn der Arbeitnehmer aus den Umständen den Irrtum erkennen konnte und der Arbeitgeber den Irrtum nach Kenntniserlangung korrigiert (BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 569/98).
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 593/04

    Baugewerbe - Änderung der Lohnstrukturen

    Dann ist sie berechtigt, die über die tarifvertraglichen Verpflichtungen hinaus geleisteten Zahlungen einseitig einzustellen, da ein Arbeitgeber, der an einen Tarifvertrag gebunden ist, die tariflichen Leistungen erbringen will, nicht aber freiwillige Leistungen darüber hinaus (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 569/98 - 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - BAGE 38, 291).
  • LAG Niedersachsen, 04.12.2006 - 6 Sa 314/05

    Einordnung einer arbeitsvertraglichen Klausel als Gleichstellungsabrede;

    Eine irrtümliche Leistung des Arbeitgebers kann eine betriebliche Übung jedoch nicht begründen, wenn der Arbeitnehmer einerseits aus den Umständen den Irrtum erkennen konnte und der Arbeitgeber andererseits den Irrtum nach Kenntniserlangung korrigiert, indem er die irrtümlich gezahlte Leistung einstellt (vgl. BAG, Urteil vom 04.05.1999 - 10 AZR 569/98 - n.v. siehe daher Juris).
  • LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04

    Arbeitsrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rückgängigmachung einer

    Deshalb kann eine irrtümliche Leistung des Arbeitgebers eine betriebliche Übung dann nicht begründen, wenn der Arbeitnehmer aus den Umständen den Irrtum erkennen konnte und der Arbeitgeber den Irrtum nach Kenntniserlangung korrigiert (BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 569/98).
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